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Muss ich eine Haushaltshilfe auch für einen einmaligen Einsatz versichern und abrechnen?

Nein, für einen einmaligen Einsatz müssen Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden. Was die Versicherung angeht, gibt es zwei Punkte, die Sie beachten sollten:

  1. Ihre Haushaltshilfe arbeitet auf selbständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus. In diesem Fall ist die Haushaltshilfe selbst versichert.
  2. Die Putzkraft wird auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung über einen Dienstleistungsscheck bezahlt. Die Unfallversicherung ist im Dienstleistungsscheck bereits enthalten. Für Sie fallen keine weiteren Kosten an.