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In welchem Fall darf eine Haushaltshilfe auf Rechnung arbeiten?

Ist Ihre Haushaltshilfe selbständig tätig, können Sie die erbrachte Leistung über eine Rechnung vergüten und müssen Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden.

Um Rechnungen auszustellen, muss die Reinigungskraft unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung am Markt sichtbar sein und einen Gewerbeschein besitzen. Eine regelmäßige Tätigkeit für mehrere Stammkunden hingegen reicht für eine Selbstständigkeit nicht aus.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Haushaltshilfe tatsächlich selbständig ist, lassen Sie sich unbedingt beim ersten Engagement die Gewerbeberechtigung und den Versicherungsnachweis vorlegen.