In Österreich gibt es spezifische Regelungen für die Arbeit von Haushaltshilfen an Sonn- und Feiertagen. Im Allgemeinen gilt, dass Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten ist, es sei denn, es handelt sich um dringende Arbeiten wie Notfälle oder unverzichtbare Pflegedienste.
Der Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag sind in ganz Österreich gesetzliche Feiertage, an denen die Arbeitnehmer nicht arbeiten dürfen. Es können jedoch auch regionale Unterschiede bei der Anzahl der gesetzlichen Feiertage geben, die je nach Bundesland variieren können.
Wenn eine Haushaltshilfe an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, hat sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag oder auf eine zusätzliche Bezahlung. Die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Arbeitsvertrag ab.
Zusammenfassend dürfen Haushaltshilfen in Österreich an den meisten Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten, es sei denn, es handelt sich um dringende Arbeiten. Bei Arbeit an gesetzlichen Feiertagen haben sie Anspruch auf Ersatzruhetage oder zusätzliche Bezahlung, abhängig von den vereinbarten Bedingungen.