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Anstellung als Haushaltshilfe

Wie geht es weiter wenn ich einen passenden Job gefunden habe?

Nach dem erfolgreichen Erstkontakt vereinbaren Sie ein Erstgespräch und einen Termin für einen Probeeinsatz. Informieren Sie jemanden in Ihrem Umfeld, dass Sie einen Erstbesuch bei einem Haushalt machen und geben Sie der Person die Adresse. Sicher ist sicher. War das Probearbeiten erfolgreich, ist

Wird der Probeeinsatz bezahlt?

Vereinbaren Sie am besten vorab gemeinsam, ob und in welcher Höhe der Probeeinsatz bezahlt werden soll. Meist reichen schon 30-60 Minuten, um festzustellen, ob Sie zusammenarbeiten wollen. Dauert das Probearbeiten länger, sollte selbstverständlich dafür bezahlt werden.

Brauche ich einen Arbeitsvertrag mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich nicht verpflichtend. Es macht jedoch auf jeden Fall Sinn, alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, z. B. über die anfallenden Tätigkeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsfrist.

Wie finde ich einen passenden Job?

Ein vollständiges Profil ist das A und OBevor Sie mit der Suche starten, füllen Sie Ihr Profil möglichst vollständig ist. Denn Ihr Profil ist das Erste, was potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich genauer anschauen werden. Ihr Profil ist dabei vergleichbar mit einem Lebenslauf bei einer kl

Wie läuft die Bezahlung ab?

Vereinbaren Sie die Zahlungsmodalitäten am besten vor Arbeitsbeginn und halten Sie sie im Arbeitsvertrag fest: Stundenlohn oder Monatslohn Zeitpunkt der Abrechnung, z. B. Monatsende oder nach jedem Arbeitseinsatz Überweisung auf Ihr Konto oder bar

Welche Steuern muss ich abführen?

Als Haushaltshilfen müssen Sie nur dann einen Dienstnehmerbeitrag an die Gesundheitskasse leisten, wenn Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, die zusammen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (für 2023: 500,91 € monatlich) oder wenn Sie neben einer geringfügigen Beschäftigung noch

Muss der Haushalt für mich eine Versicherung abschließen?

Private HaushaltshilfenNein, der Haushalt muss keine Unfallversicherung für Sie abschließen. Diese ist beim Kauf eines Dienstleistungsschecks bereits im Kaufpreis enthalten.  Selbständige Haushaltshilfen und ReinigungsfirmenWenn Sie als Haushaltshilfe selbständig tätig sind (mit entsprechender Gewe

Kann ich ein Arbeitsverhältnis kündigen?

Ja, jedoch müssen Sie die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Wenn möglich, sprechen Sie Ihre Kündigung vorher an, damit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sich darauf einstellen kann. Kündigen Sie am besten schriftlich und behalten eine Kopie der Kündigung für Ihre Unt

Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich krank bin?

Wenn Sie in einem privaten Haushalt in Österreich arbeiten und mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden, haben Sie trotzdem Anspruch auf Krankenstand. Ihr Arbeitgeber muss eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Sie abschließen, die auch Krankheit und Verletzung abdeckt. Wenn Sie krank oder v

Muss ich Ferien beziehen, weil es der/die Auftraggeber:in wünscht?

Nein, als Arbeitnehmer in Österreich kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht zwingen, Ihren Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nehmen, ohne Ihre Zustimmung. Gemäß dem österreichischen Urlaubsgesetz haben Sie Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr, und die Zeitpunkte werden in der Regel im

Darf ich an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

In Österreich gibt es spezifische Regelungen für die Arbeit von Haushaltshilfen an Sonn- und Feiertagen. Im Allgemeinen gilt, dass Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten ist, es sei denn, es handelt sich um dringende Arbeiten wie Notfälle oder unverzichtbare Pflegedienste. Der Karfreitag, Allerh