In Österreich ist eine direkte Abrechnung von Haushaltshilfen über die Pflegeversicherung nicht vorgesehen. Es gibt kein einheitliches Modell, bei dem privat organisierte Haushaltshilfen automatisch über die Pflegeversicherung bezahlt oder rückerstattet werden können.
Pflegegeld als Unterstützung
Wenn eine pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegebedarf hat (ab 65 Stunden pro Monat), kann Pflegegeld beantragt werden. Das Pflegegeld wird zwölfmal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt– steuerfrei und ohne Abzüge für Krankenversicherung.
Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung. Das bedeutet: Es kann auch zur Bezahlung einer Haushaltshilfe verwendet werden. Allerdings erfolgt keine direkte Abrechnung oder Kostenerstattung durch die Pflegekasse. Die pflegebedürftige Person bzw. ihre Angehörigen übernehmen die Zahlung selbst.
Pflegegeld beantragen
Das Pflegegeld kann bei Ihrer zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder – je nach Versicherung – auch bei anderen Trägern beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach dem zeitlichen Pflegeaufwand und wird in sieben Stufen gestaffelt. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag und eine Begutachtung des Pflegeaufwandes durch medizinisches Fachpersonal.
Unser Hinweis
Wenn Sie eine Haushaltshilfe über Haushaltshilfe24 finden und Pflegegeld beziehen, können Sie diese Unterstützung aus dem Pflegegeld finanzieren – eine direkte Abrechnung mit der Pflegeversicherung oder eine automatische Kostenübernahme durch öffentliche Stellen ist jedoch nicht möglich.
Bei Fragen zur Nutzung von Haushaltshilfe24 helfen wir Ihnen hier gerne weiter: Wie funktioniert Haushaltshilfe24?
Für Informationen zum Pflegegeld oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice oder Ihre Landesregierung.