Wenn Sie in einem privaten Haushalt in Österreich arbeiten und mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden, haben Sie trotzdem Anspruch auf Krankenstand. Ihr Arbeitgeber muss eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Sie abschließen, die auch Krankheit und Verletzung abdeckt.
Wenn Sie krank oder verletzt sind und nicht arbeiten können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Ihr Arbeitgeber muss dann Ihre Krankheit beim Sozialversicherungssystem melden und für eine bestimmte Zeit Ihr Gehalt gemäß Ihrem Arbeitsvertrag weiterzahlen.
Nach einer bestimmten Anzahl von Tagen können Sie Anspruch auf Krankengeldleistungen des österreichischen Sozialversicherungssamt haben. Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung und andere erforderliche Dokumente vorlegen.