Als Privatperson ist es nicht möglich, die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich abzusetzen.
Selbstständige hingegen können Reinigungskosten ganz oder stellenweise als Betriebsausgaben geltend machen. Vorausgesetzt, dass der Einsatz für das Unternehmen erfolgt, was dem Finanzamt gegenüber nachvollziehbar abgebildet werden muss.
Von dieser Regelung können ebenfalls Ein-Personen-Unternehmen und Angestellte mit einem selbstständigen Nebenjob profitieren, die zu Hause ein eigenes Büro brauchen.