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Brauche ich einen Arbeitsvertrag mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich nicht verpflichtend. Es macht jedoch auf jeden Fall Sinn, alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, z. B. über die anfallenden Tätigkeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsfrist.