Ja, jedoch müssen Sie die im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Wenn möglich, sprechen Sie Ihre Kündigung vorher an, damit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sich darauf einstellen kann. Kündigen Sie am besten schriftlich und behalten eine Kopie der Kündigung für Ihre Unterlagen.
Falls Sie zu Beginn der Reinigungstätigkeit Schlüssel oder weitere Materialien ausgehändigt bekommen haben, geben Sie diese zum Arbeitsende zurück. Bitten Sie Ihre/n Auftraggeber/in um ein Arbeitszeugnis – es muss auf jeden Fall Angaben über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses enthalten. Alle Informationen im Zeugnis müssen wahr, richtig und vollständig sein.