Nein, für einen einmaligen Einsatz müssen Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden. Was die Versicherung angeht, gibt es zwei Punkte, die Sie beachten sollten:
- Ihre Haushaltshilfe arbeitet auf selbständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus. In diesem Fall ist die Haushaltshilfe selbst versichert.
- Die Putzkraft wird auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung über einen Dienstleistungsscheck bezahlt. Die Unfallversicherung ist im Dienstleistungsscheck bereits enthalten. Für Sie fallen keine weiteren Kosten an.